Ziele unserer Stiftung

Förderung von Schul- und Berufsbildung

Förderung von Bildungsmaßnahmen und Einrichtungen

Mildtätige Unterstützung von bedürftigen Menschen

Unsere Stiftung steht auf DREI SÄULEN, die uns gleichermaßen wichtig sind:

Förderrichtlinien

Sie möchten uns Ihr Vorhaben vorstellen und wollen dazu wissen, wer einen Antrag stellen kann, was man dafür tun muss und wie sich der Ablauf gestaltet?
Hier finden Sie alles Wissenswerte.

 

  • Antragsberechtigte

    Antragsberechtigt sind Schüler, Berufsschüler, Auszubildende, Studenten sowie berufstätige Menschen und Institutionen. Darüber hinaus Menschen, die sich in einer kurzfristigen und unverschuldeten finanziellen Notlage befinden.
    Die Vergabe von Mitteln erfolgt unabhängig von Nationalität, sozialem Stand, Religion, Geschlecht oder ähnlichem. Fördermittel dürfen nur satzungsgemäßen Zwecken zukommen. Die Vorhaben dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder gegen gute Sitten verstoßen.

    Unsere Stiftung steht auf drei Säulen:

    1) Förderung von Schul- und Berufsbildung

    • Einzelförderung von Schülern, Auszubildenden, Studenten sowie berufstätigen Menschen zum Zwecke der Aus- und Weiterbildung. Hierunter fallen auch Auslandsaufenthalte und Stipendien.
    • Anträge müssen folgende Angaben beinhalten:
      • Benennung des Antragstellers
      • Beschreibung der Maßnahme
      • zeitlicher Verlauf
      • beantragte Fördermittel
      • Empfehlungsschreiben der Schule, Universität und/oder des Betriebes
      • Begründung der Notwendigkeit einer Förderung (finanzielle Bedürftigkeit, körperliche, geistige oder seelische Bedürftigkeit, sonstige Gründe)
      • Erklärung des Antragstellers zur verbindlichen Anerkennung der Förderrichtlinien

    2) Förderung von Bildungsmaßnahmen und Einrichtungen

    • Projekte und Bildungsmaßnahmen von institutionellen Einrichtungen wie Grund-/Haupt-/Mittelschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, Universitäten, Diakonie, Caritas etc.
    • Anträge müssen folgende Angaben beinhalten:
      • Benennung der Antragstellers
      • Beschreibung des Vorhabens/Projektes
      • Ziel des Vorhabens/Projektes
      • zeitlicher Verlauf inklusive Meilensteine
      • Angabe über die direkten Vorhabensbeteiligten
      • beantragte Fördermittel
      • Finanzierungsplan (inkl. Eigen- und Fördermittel)
      • Aktueller Freistellungs- oder Körperschaftssteuerbescheid
      • Erklärung des Antragstellers zur verbindlichen Anerkennung der Förderrichtlinie

    3) Mildtätige Unterstützung von bedürftigen Menschen

    • Einmalige Unterstützung für Menschen, die unverschuldet in kurzfristige finanzielle Not geraten sind. Die Unterstützung ist sachgebunden.
    • Anträge müssen folgende Angaben beinhalten:
      • Benennung des Antragstellers
      • Ursache der finanziellen Notlage
      • Begründung der Notwendigkeit einer Förderung (finanzielle Bedürftigkeit, körperliche, geistige oder seelische Bedürftigkeit etc.)
      • Beschreibung der gewünschten Unterstützung
      • beantragte Höhe der Unterstützung
      • Erklärung des Antragstellers zur verbindlichen Anerkennung der Förderrichtlinie

  • Antragsstellung

    Anträge müssen schriftlich gestellt werden, entweder per E-Mail an info@chancen-durch-bildung.de oder per Post an:

    Stiftung Stifter für Stifter
    z.Hd. Stiftung “Zukunftsfähig durch Bildung”
    Landshuter Allee 11
    80637 München

    Weiter unten finden Sie ein Antragsformular zum Herunterladen

  • Antragsprüfung und Entscheidungsverfahren

    Über den Antrag entscheidet der Vorstand der Stiftung “Zukunftsfähig durch Bildung” in der Regel zeitnah.

    Wird eine Förderung durch die Stiftung bewilligt, bekommt der Antragsteller eine schriftliche Zusage. Diese gilt als verbindliche Zusage für die Bewilligung des Vorhabens.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonisch keine Auskünfte zum Stand des Entscheidungsverfahrens erteilt werden können.

  • Bewilligung oder Ablehnung

    Bewilligungen oder Ablehnungen werden den Antragstellern schriftlich mitgeteilt. Bewilligungen können mit Auflagen verbunden sein. Ablehnungen werden nicht begründet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

    Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben bezüglich der Bedürftigkeit, der Kosten, bei einer nicht dem angegebenen Zweck entsprechenden Verwendung der Mittel oder wenn Auflagen der Stiftung nicht eingehalten werden, erlischt automatisch die Förderung - die Stiftung kann eine bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise zurückhalten oder eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückfordern. Der Antragsteller wird von jeder weiteren Förderung ausgeschlossen.

  • Controlling

    Förderungen von Bildungsmaßnahmen und Einrichtungen mit einem Förderungsvolumen von mehr als Euro 5000.- sind einem Controlling unterworfen. Häufigkeit und Zeitraum werden im Einzelfall im Rahmen der Bewilligung vereinbart.

    Folgende Angaben sind zu machen:

    • Projektstatus
      • Kurzbeschreibung zum Stand/Fortschritt des Vorhabens
      • neue Chancen
      • neue Risiken
    • Finanzierungsstatus
      • erfolgte Einnahmen (inklusive weitere Zuwendungen)
      • erfolgte Ausgaben
    • Meilensteine des Vorhabens
      • in einer Übersicht sollen die wesentlichen Abschnitte des Vorhabens mit einer Zeitangabe der geplanten Erledigung verdeutlicht werden. In dieser Übersicht soll kenntlich gemacht werden, welche Abschnitte bereits erledigt wurden und welche noch folgen.

  • Verwendungsnachweis

    Nach Abschluss des Vorhabens ist der Stiftung ein Verwendungsnachweis vorzulegen:

    Einzelförderungen in den Bereichen Schul- und Berufsbildung

    • Für Schüler: Kurzer Bericht über Zielerreichung
    • Für Studenten:
      • Bericht über Erreichung des Studienzieles (Bachelor, Master, Promotion)
      • bei Auslandsaufenthalt ein Kurzbericht nach Abschluss des Aufenthaltes
    • Berufstätige: Bericht über Erreichung des Weiterbildungszieles

    Förderung von Bildungsmaßnahmen und Einrichtungen

    • Aufstellung aller Ausgaben und Einnahmen des Vorhabens
    • einen kurzen Bericht über die Erreichung der Ziele
    • eine Erklärung über die wirtschaftliche, zweckentsprechende und sparsame Verwendung der Mittel
    • Spendenbescheinigung bei Mittelvergabe an eine gemeinnützige Organisation
    Nicht verwendete Mittel sind unverzüglich zurück auf das Konto der Stiftung “Zukunftsfähig durch Bildung” zu überweisen.

  • Presse oder Öffentlichkeitsarbeit

    Die Stiftung ist berechtigt, Vorhaben, die sie gefördert hat, öffentlich zu nennen. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in der Regel anonym.

    In jedem Falle bitten wir Sie bei medienrelevanten Ereignissen auf eine Förderung durch die Stiftung “Zukunftsfähigkeit durch Bildung” hinzuweisen.

Antragsformulare zum Herunterladen:

Formular für Einzelförderung   Formular für Institutionen

Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen?

Bitte nutzen Sie das Formular auf unserer Kontaktseite. Vielen Dank.

Zum Kontaktformular